10. Sterbefälle
Grabgesang am Tage der Beerdigung oder zeitnah nach Absprache mit den Angehörigen
11. Sonstiges zu Ehrungen und Bestattungen
(1) In allen Fällen können MV oder Ausschuss über weitere Ehrungen im Einzelfall entscheiden.
(2) Die unter 9. (2) und (3) genannten Ehrungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass dem Ausschuss die entsprechenden Termine bekannt sind.
(3) Jede Ehrung bei Fördermitgliedern wird durch den Gratulanten am Ehrentag durch Gratulation und Überreichung eines Präsents durchgeführt.
(4) Führt der Ehegatte eines verstorbenen Mitgliedes dessen Vereinszugehörigkeit weiter, so erwirbt dieser damit selbst die Mitgliedschaft und behält auch die Jahre der Vereinszugehörigkeit des Verstorbenen bei.
12. Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen der Geschäftsordnung können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Es entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
13. Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Carlsberg, den 22.1.2005 gez. Bernhard Stoll, 1. Vorsitzender
Änderung 1 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 23. Jan. 2016
gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender gez. Klaus Hofmann, stellv. Vorsitzender
Änderung 2 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 2. Feb. 2019
gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender gez. Klaus Hofmann, stellv. Vorsitzender
Änderung 3 der Geschäftsordnung beschlossen in der JHV vom 11. Feb. 2023
gez. Dr. Peter Dück, 1. Vorsitzender gez. Werner Bard, stellv. Vorsitzender